Am 03. Mai 1957 wurde vom Deutschen Bundestag das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet. Zum 60-jährigen Jubiläum des Gleichbehandlungsgesetzes erklärt die Bundesvorsitzende der Sozialdemokratischen Frauen (ASF), Elke Ferner:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – dieses zentrale Grundrecht wurde dank der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert 1949 im Grundgesetz verankert.
Erst acht Jahre später hat der Bundestag daraus die Konsequenzen gezogen und das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet und einen großen Teil der Nazi Ideologie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen: Frauen konnten ab diesem Zeitpunkt ihr Vermögen in einer Ehe selbst verwalten und es stand ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten Gewinns zu. Außerdem hatten Frauen von nun an das Recht erwerbstätig zu sein, soweit sich dies mit den Pflichten in Ehe und Familien vereinbaren ließ. In Erziehungsfragen erhielt zunächst der Mann das letzte Wort. Kurz nach Inkrafttreten erklärte das Bundesverfassungsgericht das väterliche Letztentscheidungsrecht als verfassungswidrig und sorgt somit dafür, dass Mütter und Väter auch in Fragen der Kindererziehung gleichberechtigt entscheiden durften.
Es hat einer Reihe weiterer Gesetze bedurft, um die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.
Allerdings ist die tatsächliche Gleichstellung immer noch nicht vollständig erreicht.
Auch im 21. Jahrhundert gib es noch zahlreiche Gerechtigkeitslücken, die endlich geschlossen werden müssen:
Gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit, paritätische Besetzung von Führungspositionen und gleiche Aufstiegschancen, partnerschaftliche Teilung von Beruf und familiärer Sorge, gleiche Erwerbsbeteiligung auch im Arbeitsumfang, Überwindung der Rentenlücke und damit die Überwindung längst überholter Rollenzuschreibungen. Dazu gehört auch ein geschlechtergerechtes Steuerrecht.
Bei wichtigen gleichstellungspolitischen Vorhaben, die die konkrete Lebenssituation von Frauen und Männern verbessern könnten blockiert die Union, die in Teilen noch in den Rollenbildern des letzten Jahrhunderts verhaftet ist. Aktuell blockiert die Union das Rückkehrrecht von Teilzeit zur alten Arbeitszeit und die Solidarrente, von der insbesondere Frauen profitieren würden.
In der nächsten Wahlperiode muss die SPD an die erreichten Fortschritte anknüpfen: neben dem Rückkehrrecht aus Teilzeit zur früheren Arbeitszeit und einer deutlichen Verbesserung der Alterssicherung von Frauen, gibt es nach den ersten Erfolgen bei Frauen und Führungspositionen und bei der Entgeltgleichheit weiteren Handlungsbedarf. Unser Ziel bleibt die Parität und ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz mit einem Verbandsklagerecht. Für die partnerschaftliche Vereinbarung von Beruf und Familie fordern wir die Familienarbeitszeit und verlässliche Ganztagsangebote für Kinder bis mindestens zum 10. Lebensjahr.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Voraussetzung für eine moderne und zukunftsfähige Gesellschaft und für nachhaltiges Wachstum. Sie ist ein Gewinn nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern für die ganze Gesellschaft.
Anlässlich 60 Jahre Gleichberechtigungsgesetz fordern die Frauen in der SPD, dass die Gleichstellungpolitik endlich in allen Bereichen konsequent als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird und alle Maßnahmen daraufhin überprüft werden, ob sie die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringen: Nicht nur in der Familienpolitik, sondern auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, der Steuer- und Haushaltspolitik oder der Bildungs- und Rechtspolitik.