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Aktuelles

21.02.2019 | Pressemitteilung

Unser Ziel bleibt: Weg mit 219a!

Fast auf den Tag genau ist es 100 Jahre her, dass Marie Juchacz als erste Frau im Deutschen Parlament gesprochen hat. Angelehnt an ihre Ansprache kommentiert die ASF Bundesvorsitzende Maria Noichl die heutige Abstimmung im Bundestag zum §219a wie folgt:

„Frauen in Deutschland sind dem Bundestag und seiner heutigen Entscheidung nicht zu Dank verpflichtet. Diese kleine Änderung ist eine Selbstverständlichkeit, mehr nicht.

In Zukunft dürfen Ärztinnen und Ärzte auf ihrer Homepage offen aufführen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Bisher durften sie über diese völlig legale Tätigkeit keinerlei Auskunft geben.

Wütend macht uns aber die jetzt verfestigte Tatsache, dass das „Wie“, die Beschreibungen über Abbruchmethoden und -umstände, den Ärztinnen und Ärzten verboten bleibt. Unter dem Vorwand des Werbeverbotes werden Informationshürden aufgebaut. Diese verletzen die Würde der Ärztinnen und Ärzte und die der Frauen.

Dabei ging es noch nie um Werbung. Sondern um das Recht und die Pflicht der Information durch Medizinerinnen und Mediziner. Und um das Recht auf Information für Frauen und ihre Angehörigen.

Die Abstimmung heute im Bundestag ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber gleichzeitig eine große vertane Chance. Sie zeigt auf, dass die Hardliner der CDU/CSU uns Frauen das Recht auf Selbstbestimmung weiterhin nicht gänzlich geben wollen.

Uns ist ein bisschen Selbstbestimmung jedoch nicht genug. Deshalb fordern wir SPD-Frauen noch einmal und immer wieder:

Weg mit §219a – ersatzlos. Und sehen diese heutige Abstimmung nur als Zwischenabstimmung hin zur vollständigen Abschaffung von §219a an.“